Urteil · Gerechtigkeit · Majestät
Quelle: japanisch
Stammwort: Yama
Abgeleitet von: König Touya
Bedeutung: Der Richter der Unterwelt, der dafür verantwortlich ist, über die guten und bösen Taten der Menschen zu ihren Lebzeiten und nach ihrem Tod zu urteilen.
Popularitätsgeschichte: Im modernen Japan ist Enma als Vorname ungewöhnlich, wird in kulturellen Werken jedoch häufig erwähnt.